AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ISDS GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern und Privatpersonen

1 Geltung unserer Geschäftsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller – auch zukünftiger – Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der ISDS GmbH. Wir führen die uns erteilten Aufträge als Werkunternehmen nach § 631 BGB ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.

1.2. Unsere Auftraggeber erkennen diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Die Leistungen der ISDS GmbH werden als Dienst- oder Werkleistungen vereinbart.

1.3 Änderungen und Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die AGB der ISDS GmbH erstrecken sich auf alle Verträge, die mit dem Auftraggeber abgeschlossen werden oder abgeschlossen worden sind. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und zwar auch dann nicht, wenn die ISDS GmbH in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos Leistungen erbringt.

2 Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Maße, Packmaße, Gewichte, Abbildungen, Simulationsergebnisse und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

2.2 Die Einzel- und Rahmenverträge enthalten die Beschreibung und den Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Vertragsparteien können im Vertrag einen Zeitplan für die Erbringung der Leistungen und einen geplanten Endtermin für die Beendigung vereinbaren. Mehraufwand, der aus Merkmalen herrührt, die in den Unterlagen nicht ersichtlich waren, wird mit Mehrpreis berechnet. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben noch zugänglich gemacht werden.

2.3 Der Auftraggeber unterstützt die ISDS GmbH umfassend bei der Leistungserbringung und hat hierfür die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere sind schriftliche Arbeitsanweisungen als Auftragsgrundlage an die ISDS GmbH vor Beginn der Arbeiten zu übermitteln. Eine eventuell erforderliche EG-Konformitätserklärung ist durch den Kunden zu prüfen und auszustellen.

2.4 Sofern der Auftrag es erfordert, erbringt die ISDS GmbH die zu leistende Tätigkeit auch am Sitz des Auftraggebers, im Übrigen ist die ISDS GmbH in der Wahl des Ortes seiner Tätigkeit frei. Das von der ISDS GmbH eingesetzte Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht der ISDS GmbH und wird in eigenen Arbeitsgruppen mit eigener Teamleitung tätig. Die ISDS GmbH ist berechtigt, auch Dritte (freie Vertragspartner der ISDS GmbH) zur Erbringung der vereinbarten Leistungen einzusetzen.

2.5 Teile die bei der ISDS GmbH be- und verarbeitet werden, sind nicht dazu bestimmt in lebenserhaltenden Systemen, Implantaten, Nuklearanlagen oder sonstigen Geräten, deren Versagen lebensbedrohliche oder katastrophale Auswirkungen haben können, verwendet zu werden. Bezieht sich die Anfrage eines Kunden auf o.g. Verwendungen, muss dies ausdrücklich und nachweislich vor Erstellung des Angebots erwähnt und mit der ISDS GmbH vereinbart werden. Anderenfalls gilt das Angebot als nichtig. Der Besteller stellt die ISDS von Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass die hier aufgeführte Information nicht beachtet oder nicht weitergegeben wurde.

2.6 Die Haftpflicht-Versicherung der ISDS GmbH schließt ausdrücklich die Übernahme der Risiken, die im Luft- und Raumfahrtbereich bestehen, aus. Sollte eine Baugruppe in diesem Bereich eingesetzt werden, kann die ISDS GmbH kein Angebot abgeben. Bitte teilen Sie uns den Verwendungszweck in diesem Fall umgehend mit.

2.7 Die Ware des Auftraggebers in den Räumen der ISDS GmbH muss im Rahmen der Außenversicherung des Auftraggebers versichert werden.

3 Zahlungsbedingungen

3.1 Wir rechnen mit unseren Auftraggebern auf Grundlage der aktuell gültigen Preisliste oder nach der einzelvertraglichen Vereinbarung ab. Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, für Lieferungen und Leistungen ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Umsatzsteuer. Soweit bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen oder sonstige Umstände eintreten, die erst nach Auftragsbestätigung aufgetreten sind und nicht vorhersehbar waren, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände bewege

3.2 Wartezeiten, die nicht von der ISDS GmbH verschuldet sind oder durch Dritte verursacht wurden, wie beispielsweise verzögerte Materialbereitstellung oder sonstige Verzögerungen, sind vom Auftraggeber grundsätzlich zu vergüten.

3.3 Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Überweisungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Nach diesem Zeitraum werden die gesetzlichen Verzugszinsen und der weitere Verzögerungsschaden geschuldet. Fehlende Bestellnummern sind, wenn die Bestellnummer vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt wurde, kein Ablehnungsgrund der Rechnung und führen nicht zur Verlängerung des Zahlungszieles. Die ISDS GmbH ist berechtigt, bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen Zwischenrechnungen zu stellen. Diese Zwischenrechnungen werden immer am Monatsende des aktuellen Monats gestellt. Für die Fälligkeit gelten die vorstehenden Regelungen.

3.4 Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen/Reklamationen an einem aktuellen oder bereits abgeschlossenen Auftrag ist nur mit Einwilligung durch die ISDS GmbH gestattet. Die Einwilligung gilt für schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers als erteilt.

4 Lieferverzögerung

4.1 Die ISDS GmbH ist verpflichtet die übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Abreden fristgerecht auszuführen. Die Haftung bei Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die die ISDS GmbH die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und so weiter, auch wenn sie bei Lieferanten der ISDS GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die ISDS GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Eine Ersatzpflicht besteht in diesen Fällen nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.

Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Im Zweifel gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen. Der Lauf der Frist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Beistellungen auch in Form von Waren und Werkzeugen, Genehmigungen, Freigaben. Lieferfristen werden erst nach Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen verpflichtend vereinbart.

Die vereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne das Verschulden der ISDS GmbH nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden könnten. Die Art und Durchführungsweise des Auftrages wird vom Auftraggeber der ISDS GmbH schriftlich mitgeteilt. Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist aus anderen als den genannten Gründen, kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte des Bestellers aus Verzug, insbesondere auf weitergehenden Schadenersatz wird ausgeschlossen.

4.2 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen tatsächlichen Kosten oder 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat (vorbehaltlich des Nachweises wesentlich geringerer Kosten) berechnen. Nach nutzlosem Verstreichen einer angemessenen Frist behalten wir uns darüber hinaus vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die uns hierbei entstandenen Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig.

5 Gewährleistung

5.1 Etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind gegenüber der ISDS GmbH unverzüglich anzuzeigen. Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist in jedem Fall erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Gewährleistungsansprüche gegen die ISDS GmbH stehen nur dem Auftraggeber unmittelbar zu und sind nicht übertragbar. Der Besteller hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten, für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten, außer in den Fällen des § 637 BGB, nur mit unserer Zustimmung berechtigt. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir in einem Rahmen, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Sache in mangelfreien Zustand, zur Bedeutung des Mangels und/oder zur Möglichkeit, eine andere Art der Nacherfüllung zu erlangen, stehen muss; darüber hinausgehende Kosten trägt der Besteller.

5.2 Die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn das Erzeugnis von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, sowie wenn Vorschriften für Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung oder Wartung nicht befolgt werden, oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Verwendung / Nutzung durch den Besteller oder Dritte vorliegt.

Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse oder weiter bearbeiteten Teile durch unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials des Bestellers beruhen. Für beigestellte Teile des Bestellers übernehmen wir keine Gewähr.

6 Haftung

6.1 Neben dem Mangelbeseitigungsanspruch bei vereinbarten Werkleistungen hat der Auftraggeber keine weitergehenden Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögenschäden. Die ISDS GmbH haftet bei erbrachten Dienstleistungen nicht für einen vom Auftraggeber bezweckten Leistungserfolg.

6.2 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so sind wir berechtigt, dem Besteller alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind, zu berechnen.

6.3 Bei manuellen Nacharbeiten, die mit Handwerkzeugen oder üblichen Verbrauchsmaterialien durchgeführt werden, wird eine Ausschussquote von mind. 2% als vereinbart angesehen. Rein optische Prüfungen dürfen einen Schlupf von 4 % aufweisen. Höhere Quoten müssen schriftlich in dem Auftrag von beiden Seiten frei gegeben und schriftlich bestätigt werden.

6.4 Die Haftung der ISDS GmbH für Schäden aus ihrer Tätigkeit wird ausgeschlossen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftungssumme ist auf den dreifachen Auftragswert des Kalendermonats, in dem der Haftungsfall eingetreten ist, maximal jedoch auf fünftausend Euro begrenzt.

6.5 Eine etwaige Haftung für die Nichteinhaltung von Normen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.6 Die ISDS GmbH wird von der Untersuchungs- und Prüfungsauflage des § 377 HGB seitens des Auftraggebers für beigestellte Waren befreit, da der Auftraggeber bereits eine Warenausgangsprüfung durchgeführt hat. Die ISDS GmbH ist zur Wareneingangskontrolle von beigestellter Ware nur insoweit verpflichtet, wie offensichtliche Mängel wie z.B. Transportschäden, Mengenabweichungen, Nichtübereinstimmung von Bestellung und Begleitpapieren festgestellt werden. Festgestellte Mängel werden dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

7 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 12 (zwölf) Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit. Sind Teilleistungen oder –abnahmen durchgeführt worden, beginnt die Verjährungsfrist mit Ablieferung der jeweiligen Teilleistung bzw. mit der Teilabnahme. Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln – insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadenersatz, die nicht an der Ware selbst entstanden sind – sind ausgeschlossen.

8 Gefahrenübergang/Versendung:

8.1 Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an einen anderen Ort versandt, liegt, wenn vom Auftraggeber nichts anderes vorgegeben wird, die Versandart in dem Ermessen der ISDS GmbH. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Bestellers abgeschlossen.

8.2 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmangelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung angemessener Versand- und Verpackungskosten zuzüglich zu der Vergütung der von uns erbrachten Leistung. Rücksendungen an uns sowie Sendungen für Reparaturarbeiten haben – außerhalb der Sachmangelhaftung – grundsätzlich frei Haus zu erfolgen.

8.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

9 Deutsches Recht, Gerichtsstand:

9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ISDS GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen vertraglichen und vor- sowie nachvertraglichen Ansprüche ist der Sitz der ISDS GmbH in Lüdenscheid.

9.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand Mai 2021